ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN  

§ 1 Allgemeines

Alle von Holiday-Parker angebotenen Leistungen unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Mit der Reservierung, jedoch spätestens beim Einfahren auf das Betriebsgelände von Holiday-Parker erklärt der Kunde sein Einverständnis zu den AGB und den vorliegenden Einstellbedingungen, welche jederzeit eingesehen werden kann.

§ 2 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die PKW-Stellplätze, die Beförderung des Kunden vom Betriebsgelände in Leinfelden-Echterdingen zum Flughafen Stuttgart, seinen Rücktransport von dort zum Betriebsgelände sowie alle sonstigen Leistungen, die im Auftrag des Kunden für den Kunden erbracht werden. Sonstige abweichende Bestimmungen soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, oder einer in seinem Namen handelnden dritten Person, enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden ausdrücklich von Holiday-Parker schriftlich anerkannt.

§ 3 Vertragsabschluss

Vertragspartner sind K&W-Parkplatzservice GbR und der Kunde, oder eine von Ihm beauftragte oder eine in seinem Namen handelnde dritte Person. Mit der Reservierungsanfrage durch den Kunden und der darauf folgenden Bestätigung seitens K&W-Parkplatzservice GbR, spätestens jedoch beim Einfahren des Kunden mit seinem Pkw auf das Betriebsgelände von Holiday-Parker, kommt zwischen K&W-Parkplatzservice GbR und dem Kunden ein Vertrag zu den hier genannten Bedingungen zustande.
Nimmt ein Dritter die Reservierung für den Kunden vor, haftet er K&W-Parkplatzservice GbR gegenüber als Besteller zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle Reservierungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Kunden weiterzuleiten.
Der Kunde ist verpflichtet, die Reservierungsbestätigung unverzüglich auf Mängelfreiheit zu überprüfen und gegebenenfalls unrichtige Angaben unverzüglich mitzuteilen.

§ 4 Vertragsgegenstand, Leistungen, Verhalten auf dem Betriebsgelände

K&W-Parkplatzservice GbR ist verpflichtet, die von dem Kunden gebuchten Leistungen im Rahmen dieser AGB bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Vertragsgegenstand beinhaltet die Vermietung eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge zu den hier genannten Bedingungen und eventuellen sonstigen, schriftlich vereinbarten Zusatzleistungen.
Gepäckstücke, die aufgrund der Abmessungen in den Shuttle-Bussen nicht verladbar sind, werden vom Transport zum/vom Flughafen Stuttgart ausgeschlossen.
Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand dieses Vertrages.
K&W-Parkplatzservice GbR übernimmt keine Obhut oder besonderen Fürsorgepflichten für die vom Mieter eingebrachten Gegenstände.
Mit der bestätigten Reservierung erwirbt der Kunde das Recht, seinen Pkw im gebuchten Zeitraum auf dem Betriebsgelände von Holiday-Parker auf einem Stellplatz abzustellen und mit einem Shuttle-Bus zum Flughafen Stuttgart gefahren und bei Wiederankunft abgeholt zu werden.
Die Höchsteinstelldauer beträgt 50 Tage, soweit keine Sondervereinbarung getroffen ist. Nach Ablauf der Höchsteinstelldauer ist der Vermieter berechtigt, das KFZ auf Kosten des Mieters zu entfernen, sofern zuvor eine schriftliche Benachrichtigung des Mieters erfolgt bzw. ergebnislos geblieben ist oder sofern der Wert des Fahrzeugs die fällige Miete offensichtlich nicht übersteigt. Darüber hinaus steht dem Vermieter bis zur Entfernung des KFZ ein der Mietpreisliste entsprechendes Entgelt zu.
Nach erfolgter Einstellung des Fahrzeuges ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und verkehrsüblich zu sichern.
Für bestehende Forderungen aus dem Mietvertrag hat K&W-Parkplatzservice GbR ein gesetzliches Pfandrecht am eingestellten Fahrzeug einschließlich des entsprechenden Zubehörs. K&W-Parkplatzservice GbR ist ebenfalls berechtigt, die eingestellten Fahrzeuge auf Kosten und Gefahr des entsprechenden Mieters vom Betriebsgelände entfernen zu lassen, wenn zum Beispiel:

  1. der Mietvertrag beendet und der Mieter nicht erreichbar ist,
  2. ein eingestelltes Fahrzeug durch Mängel eine allgemeine Gefahr darstellt,
  3. ein eingestelltes Fahrzeug polizeilich nicht zugelassen ist oder während der Vertragsdauer durch die Behörden aus dem Verkehr gezogen wurde,
  4. das Fahrzeug unberechtigt abgestellt wurde

Nachdem soweit nicht nachstehend Sonderregelungen bestimmt werden gelten auf dem Betriebsgelände die Bestimmungen der StVO.
Die maximale Fahrzeughöhe für die Einfahrt in den Parkplatz beträgt 220 cm inkl. Dachaufbauten.
Auf dem Parkgelände darf nur im Schritttempo gefahren werden.
Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellplätze in der Weise abgestellt werden, dass jederzeit das ungehinderte Ein- und Ausparken auf den benachbarten Einstellplätzen möglich ist. K&W-Parkplatzservice GbR ist berechtigt, außerhalb dieser Flächen und insbesondere auf den Verkehrsflächen geparkte Kraftfahrzeuge kostenpflichtig entfernen zu lassen.
Den Anweisungen des Personals zur Einstellung des Pkw oder bei der Abholung und der Ausfahrt ist Folge zu leisten.
Der Mieter haftet für ein eingestelltes Fahrzeug bei Öl- oder sonstigen Flüssigkeitsverlusten und allen dadurch verursachten Verunreinigungen.
Jeder Kunde und die von ihm beauftragten Personen haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter ausgeschlossen werden.
Im Falle der Beschädigung des Betriebsgeländes oder seiner Einrichtungen werden die entstandenen Kosten dem Kunden nach Beseitigung in Rechnung gestellt.
Dem Kunden ist es untersagt, auf dem Betriebsgelände Reparaturen vorzunehmen (Ausnahme: durch autorisierte Pannennotdienste), Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen bzw. im Fahrzeug befindlichen Müll auf dem Betriebsgelände zu entsorgen. Verunreinigungen, die der Kunde zu vertreten hat, sind unverzüglich und ordnungsgemäß durch diesen zu beseitigen. Andernfalls ist K&W-Parkplatzservice GbR berechtigt, diese Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen.
Im Falle der Verunreinigung des Bodens oder des Grundwassers muss die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden erfolgen. In diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme. Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und -abholung, des Be- und Entladens ist nicht gestattet, ausgenommen während eventueller Wartezeiten auf den Transport zum Flughafen Stuttgart. Auch hierbei ist den Anweisungen von K&W-Parkplatzservice GbR, ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten.
Der Vertrag endet mit der Ausfahrt von dem Betriebsgelände von Holiday-Parker.

§ 5 Entgelt & Bezahlung

Für die Preisberechnung gelten die aktuellen Preislisten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, die im Internet oder im Büro eingesehen werden können. Zeitangaben für Parkleistungen werden nach angefangenen Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Einfahrt in den Parkbereich berechnet.
K&W-Parkplatzservice GbR ist berechtigt, ohne vorherige Ankündigung eine andere Aufschlüsselung oder Berechnung zu benutzen. Die Reservierungsbestätigung beinhaltet das endgültige Entgelt für die zugesagte Leistung, es sei denn, der Kunde überzieht die Reservierungszeit oder wünscht zusätzliche kostenpflichtige Leistungen, die zum Zeitpunkt der Bestätigung nicht bekannt waren.
Das Entgelt für den gebuchten Stellplatz und sonstige Leistungen wird spätestens bei Ankunft auf dem Parkplatz in bar bezahlt. Bei Überweisung auf eines der Konten von K&W-Parkplatzservice GbR muss der fällige Rechnungsbetrag spätestens am Anreisetag auf den Konten von K&W-Parkplatzservice GbR eingegangen sein. Kann kein Zahlungseingang bis zum Anreisetag des Kunden von Holiday-Parker festgestellt werden ist der Rechnungsbetrag in bar fällig. Sollte sich der Zahlunseingang überschnitten haben wird K&W-Parkplatzservice GbR den zuviel bezahlten Betrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von EUR 5,00 an den Kunden ausbezahlen.
Die angebotenen Preise gelten einschließlich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
K&W-Parkplatzservice GbR kann die Herausgabe des eingestellten Fahrzeuges bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungspreises verweigern.

§ 6 Rücktritt und Schadenersatz

K&W-Parkplatzservice GbR räumt dem Kunden bis 24 Stunden vor Beginn der reservierten Parkzeit ein kostenloses Rücktrittsrecht ein. Nach dieser Frist erhebt K&W-Parkplatzservice GbR eine Stornierungspauschale in Höhe von 50% des Brutto-Rechnungsbetrages. Liegt keine Stornierung seitens des Kunden bis zu Beginn der Parkzeit vor ist der gesamte Brutto-Rechnungsbetrages fällig. Stornierungen müssen schriftlich bei Holiday-Parker eingereicht werden und von Holiday-Parker bestätigt werden. Maßgebend ist der Eingang der Stornierung bei Holiday-Parker. Mündliche Stornierungen werden nicht akzeptiert.
Ein beiderseitiger Rücktritt aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Dieser liegt vor bei höherer Gewalt, erheblicher Vermögensverschlechterungen seit Vertragsschluss bzw. die Eröffnung oder Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer der Vertragsparteien, sowie bei berechtigter Besorgnis seitens K&W-Parkplatzservice GbR, die Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen durch den Kunden werde die Betriebssicherheit oder das Ansehen des Unternehmens gefährden. Die dieses Kündigungsrecht ausübende Partei hat vor Ausübung des Kündigungsrechtes aus wichtigem Grund die andere Partei hierüber unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

§ 7 Haftung / Haftungsausschluss

K&W-Parkplatzservice GbR haftet für alle durch sie, ihre Angestellten oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachten Schäden auf Grund der gesetzlichen Haftungsbestimmungen (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit). Jegliche weitere Haftung ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt K&W-Parkplatzservice GbR insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Bei leichter Fahrlässigkeit tritt eine Schadenshaftung nur dann ein, wenn diese auf Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Ebenso stellt der Kunde K&W-Parkplatzservice GbR frei bei Schäden höherer Gewalt sowie bei Schäden durch innere und äußere Unruhen, Kriegsereignisse und elementare Naturkräfte.
Die Höchstersatzleistung je Fahrzeug beträgt EUR 20.000,00.
Ein Ersatzanspruch des Kunden auf Minderung oder Schadenersatz entfällt dann, wenn dieser den Schaden zwecks Schadensfeststellung nicht unverzüglich und noch vor Verlassen des Betriebsgeländes dem Aufsichtspersonal gemeldet hat.
K&W-Parkplatzservice GbR haftet nicht für Beschädigung und Zerstörung von Kraftfahrzeugen einschließlich deren Inhalte und Ladungen, die durch Handlungen Dritter, z. B. durch andere Mieter oder sonstigen Personen, verursacht worden sind. Dies gilt auch für Entwendungen und Abhandenkommen von Kraftfahrzeugen, Fahrzeugteilen, Fahrzeuginhalt und -ladung (z. B. Autoradio, Autotelefon, persönliche Wertgegenstände, Computer, Fotoausrüstung, Sportausrüstung und ähnliches). Beschädigungen sind dem Personal unverzüglich mitzuteilen. Holiday-Parker ist mit größter Sorgfalt bemüht, den Kunden rechtzeitig zu einer mitgeteilten Abflugszeit zum Flughafen Stuttgart zu befördern. Die Rechtzeitigkeit der Ankunft ist nicht Vertragsgegenstand. Schadenersatzansprüche, insbesondere solche aus nicht erreichten Abflügen und sonstigen verpassten Terminen, sind ausgeschlossen. Ersatzansprüche sind bei einer Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistungen auf Grund von verspäteter Anfahrt des Kunden ebenfalls ausgeschlossen.
Mit dem Befahren des Betriebsgeländes von Holiday-Parker versichert der Kunde, dass der Fahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes besitzt. Auf Verlangen sind den Mitarbeitern von K&W-Parkplatzservice GbR und Erfüllungsgehilfen Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein vorzulegen. In besonderen Fällen kann auch der Nachweis ausreichenden Versicherungsschutzes verlangt werden. Können die vorbezeichneten Dokumente nicht vorgelegt werden, ist K&W-Parkplatzservice GbR berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen. In diesen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz. Der Kunde hat sein Fahrzeug innerhalb der vorgesehenen Markierung zu parken und zwar in der Weise, dass jederzeit das ungehinderte Ein- und Ausparken auf den benachbarten Einstellplätzen möglich ist. Soweit dem Kunden ein bestimmter Einstellplatz zugewiesen ist, ist der Kunde verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem vorgegebenen Einstellplatz zu parken. Verstößt der Kunde gegen diese Bestimmung, so ist K&W-Parkplatzservice GbR berechtigt, das falsch geparkte Fahrzeug durch geeignete Maßnahmen auf Kosten des Kunden zum zugewiesenen Einstellplatz zu verbringen bzw. notfalls kostenpflichtig abschleppen zu lassen, insbesondere bei behinderndem Abstellen des Fahrzeuges. Das Betriebsgelände und die Betriebseinrichtungen sind pfleglich und sachgemäß zu behandeln. Im Falle der Beschädigung werden die entstandenen Kosten dem Kunden nach Beseitigung in Rechnung gestellt. Dem Kunden ist es untersagt, auf dem Betriebsgelände Reparaturen vorzunehmen (ausgenommen durch autorisierte Pannennotdienste), Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen bzw. im Fahrzeug befindlichen Müll auf dem Betriebsgelände zu entsorgen. Verunreinigungen, die der Kunde zu vertreten hat, sind unverzüglich und ordnungsgemäß durch diesen zu beseitigen. Anderenfalls ist K&W-Parkplatzservice GbR berechtigt, diese Verunreinigungen auf Kosten des Kunden beseitigen zu lassen. Im Falle der Verunreinigung des Bodens oder des Grundwassers muss die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden erfolgen. Unabhängig vom Verschulden haftet der Kunde für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragten Dritten auf das Betriebsgelände von Holiday-Parker eingebrachten Fahrzeug verursacht werden (z. B. Ölverlust, Explosion, Kühlwasserverlust). Dies gilt auch dann, wenn derartige Defekte nicht in dem Zustandsbericht über das Fahrzeug aufgenommen worden sind oder bislang unbekannt waren.
Der Kunde tritt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem Schadensfall im voraus an K&W-Parkplatzservice GbR ab, soweit K&W-Parkplatzservice GbR aus einem solchen Schadensereignis ihrerseits in Anspruch genommen wird.

 

 

§ 8 Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Mündliche Zusagen oder einseitige Änderungen oder Ergänzungen von einer der Vertragsparteien sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Leinfelden-Echterdingen.
Falls sich eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages dem geltenden Recht zu Folge als ungültig herausstellen sollten, wird die ungültige Bestimmung durch eine gültige, gesetzeskonforme Bestimmung derart ersetzt, die der Absicht der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Die übrigen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist Stuttgart.


Stand: 25.05.2018
Mit dem Datum der Ausfertigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren alle zuvor verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Holiday-Parker ihre Gültigkeit.